Allgemeine Geschäftsbedingungen „Miesbacher KULTouren“
Allgemeine Geschäfts-bedingungen „Miesbacher KULTouren“
1. Buchung und Vertragsschluss
(1) Nach Buchung einer Tour bekommt der Auftraggeber, im Nachfolgenden „Kunde“ genannt, eine E-Mail als Buchungsbestätigung. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen GeschäftsBedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Tour von „MIESBACHER KULtouren“ per E-Mail oder per Fax bestätigt wird. Durch diesen Vorgang sehen beide Parteien, Kunde und „MIESBACHER KULtouren“, den Auftrag als verbindlichen Vertrag an.
(2) Gleichzeitig erhält der Kunde auch eine Rechnung. Die Bezahlung der Tour erfolgt bei Buchung bis 2 Tage vor TOURbeginn per Überweisung im Voraus, ansonsten per Barzahlung beim Guide der gebuchten Tour.
(3) Die maximale Teilnehmerzahl einer Tour beträgt 20 Personen pro Guide.
(4) Reisemittler und Leistungsträger von „MIESBACHER KULtouren“ (z.B. Busunternehmen, Restaurants, Guides) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von „MIESBACHER KULtouren“ hinausgehen oder im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung von „MIESBACHER KULtouren“ stehen.
(5) Bei einer privat bestellten TOUR oder einer Firmentour gelten folgende Bestimmungen: Die Bezahlung wird spätestens sieben Banktage vor der vereinbarten Ankunft oder der reservierten Aktivität mit „MIESBACHER KULtouren“ fällig (vollständiger Zahlungseingang). Für Touren, die weniger als sieben Banktage nach der Reservierung stattfinden, wird bei der Buchung ein Zahlungstermin vereinbart.
2. Stornierte Bezahlungen + Rücklastschriften/Gebühren
(1) Im Falle einer unbezahlten retournierten Transaktion wird eine Gebühr von 5 € pro unbezahlte oder abgelehnte Transaktion erhoben. Wenn Ihre Zahlung storniert wurde, werden alle ausstehenden Rechnungen sofort fällig.
(2) Wenn eine oder mehrere Buchungen unbezahlt von Ihrem Finanzinstitut zurückgekommen sind, behält sich „MIESBACHER KULtouren“ das Recht vor, jede geschäftliche Vereinbarung aufzulösen. Alle Kunden- und Bankdaten werden streng vertraulich behandelt und nur auf Ihre Anfrage oder der Ihres Finanzinstituts – in Verbindung mit der Forderung einer vorgeblich inkorrekten oder falschen Abbuchung (z.B. Rücklastschrift) – offengelegt.
3. Leistungen + Leistungsänderungen
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von „MIESBACHER KULtouren“. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch „MIESBACHER KULtouren“.
(2) Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von „MIESBACHER KULtouren“ zu vertreten sind.
Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch „MIESBACHER KULtouren“ zu vertreten, so ergibt sich das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. „MIESBACHER KULtouren“ ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Unter Umständen wird „MIESBACHER KULtouren“ dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
(3) Die Tourguides im Auftrage von „MIESBACHER KULtouren“ sind berechtigt, saison- und wetterbedingte Streckenänderungen und Abweichungen von den angegebenen Routen und der Führungsdauer vorzunehmen.
4. Vermittlung fremder Leistungen
(1) „MIESBACHER KULtouren“ haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
(2) „MIESBACHER KULtouren“ haftet nicht für Leistungen Dritter (z.B. gastronomische Leistungen, Limousinen-, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Restaurantbesuche, usw.). Sofern Stadtrundfahrten und Transfers von „MIESBACHER KULtouren“ angeboten werden, wird die Beförderung nicht von „MIESBACHER KULtouren“ selbst durchgeführt, sondern durch Unternehmen, welche Inhaber einer entsprechenden Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind.
(3) Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Touren auf eigene Gefahr und Risiko stattfindet und dass „MIESBACHER KULtouren“ keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden übernimmt. Die Touren können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen. Die Teilnehmer/innen müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.
5. Wartezeit bei privaten Touren/Gruppentouren
Bei Verspätung der Gruppe hält der Tourguide eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Tour als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf den Vertragsgesamtpreis. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Tour entsprechend verkürzt. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers.
6. Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Tickets/Gutscheinen
Bei dem Verkauf von Plätzen bzw. Tickets für eine Freizeitveranstaltung wie z.B. eine Stadtführung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber „MIESBACHER KULtouren“ zusteht. Jede Bestellung von Tickets und Gutscheinen ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung.
7. Rücktritt und/oder Umbuchung durch den Kunden (Storno)
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei „MIESBACHER KULtouren“.
(2) Der Rücktritt muss schriftlich, bzw. per E-Mail erfolgen und von „MIESBACHER KULtouren“ bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann „MIESBACHER KULtouren“ eine entsprechende Entschädigung verlangen. „MIESBACHER KULtouren“ kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl eine pauschalierte Stornogebühr geltend machen.
Diese beträgt:
- vom 30. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Vertragsgesamtpreises,
- vom 14. bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Vertragsgesamtpreises,
- ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Vertragsgesamtpreises.
- bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn: 100 % des Vertragsgesamtpreises.
8. Gutscheine
Gutscheine für „MIESBACHER KULtouren“ sind immer mindestens ein Jahr lang für eine Person und für eine „MIESBACHER KULtouren“ nach Wahl gültig – wenn bei dieser Tour genügend freie Plätze vorhanden sind. Gutscheine können schriftlich per E-Mail eingelöst werden. Maßgeblich dafür ist das auf dem Gutschein vermerkte Enddatum der Gültigkeit. Danach können die Gutscheine bis zur gesetzlichen Verjährungsfrist (3 Jahre) immer noch mit einer Zuzahlung eingelöst werden.
Diese Zuzahlung ergibt sich aus folgenden Faktoren:
- die Dauer der „MIESBACHER KULtouren“ ist gestiegen,
- die Kosten und Honorare bei kulinarischen Tourpartnern und MitarbeiterInnen sind gestiegen,
- ein erhöhter der Verwaltungsaufwand ist erforderlich, wie z.B. das Ausfertigen einer aktuellen Rechnung.
Eine Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
„MIESBACHER KULtouren“
Lisa Hilbich
Badstraße 20
D-83714 Miesbach
E-Mail: info@miesbacher-kultouren.de
Web: www.miesbacher-kultouren.de
Tel. +49 152 2621262
© MIESBACHER KULtouren, Miesbach 2026